Wiederaufnahme einer Sache

Wiederaufnahme einer Sache
Wiederaufnahme einer Sache

Deutsch Wörterbuch. 2015.

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  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Wiederaufnahme des Verfahrens, die nochmalige Verhandlung einer durch rechtskräftiges Urteil erledigten Sache zum Zweck der Aufhebung dieses Urteils. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 399–413) kann eine W. dann erfolgen, wenn der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Wieder|aufnahme des Verfahrens,   außerordentlicher Rechtsbehelf gegen rechtskräftige, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Urteile.   Im Zivilprozess kann die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Nichtigkeitsklage oder die… …   Universal-Lexikon

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Wahrheit — Dem Begriff Wahrheit werden verschiedene Bedeutungen zugeschrieben, wie Übereinstimmung mit der Wirklichkeit, einer Tatsache oder einem bestehenden Sachverhalt, aber auch einer Absicht oder einem bestimmten Sinn bzw. einer normativ als richtig… …   Deutsch Wikipedia

  • Weltanschauung — Unter einer Weltanschauung versteht man heute vornehmlich die auf Wissen, Erfahrung und Empfinden basierende Gesamtheit persönlicher Wertungen, Vorstellungen und Sichtweisen, die die Deutung der Welt, die Rolle des Einzelnen in ihr und die Sicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Weltsicht — Unter einer Weltanschauung versteht man heute vornehmlich die auf Wissen, Erfahrung und Empfinden basierende Gesamtheit persönlicher Wertungen, Vorstellungen und Sichtweisen, die die Deutung der Welt, die Rolle des Einzelnen in ihr und die Sicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Doppelahndung — Der Grundsatz ne bis in idem (lat. „nicht zweimal in derselben Sache“), eigentlich bis de eadem re ne sit actio („zweimal sei in einer Sache keine Klage“) soll angeblich auf den athenischen Redner Demosthenes (* 384 v. Chr.; † 322 v. Chr.)… …   Deutsch Wikipedia

  • Doppelbestrafung — Der Grundsatz ne bis in idem (lat. „nicht zweimal in derselben Sache“), eigentlich bis de eadem re ne sit actio („zweimal sei in einer Sache keine Klage“) soll angeblich auf den athenischen Redner Demosthenes (* 384 v. Chr.; † 322 v. Chr.)… …   Deutsch Wikipedia

  • Doppelte Ahndung — Der Grundsatz ne bis in idem (lat. „nicht zweimal in derselben Sache“), eigentlich bis de eadem re ne sit actio („zweimal sei in einer Sache keine Klage“) soll angeblich auf den athenischen Redner Demosthenes (* 384 v. Chr.; † 322 v. Chr.)… …   Deutsch Wikipedia

  • Doppelte Bestrafung — Der Grundsatz ne bis in idem (lat. „nicht zweimal in derselben Sache“), eigentlich bis de eadem re ne sit actio („zweimal sei in einer Sache keine Klage“) soll angeblich auf den athenischen Redner Demosthenes (* 384 v. Chr.; † 322 v. Chr.)… …   Deutsch Wikipedia

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